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Frank Dahmen - Fahrschulleiter

Erreichen können Sie
uns unter:
0173 / 250 220 7
oder Tel.+Fax:
0 24 65 / 90 52 25

Was sind ASF-Kurse ?
Aufbauseminar (ASF) nach §2a StVG

Wer innerhalb seiner Probezeit durch bestimmte Verkehrsverstöße auffällig wird, den verpflichtet das Straßenverkehrsamt (SVA) zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach §2a StVG.
Allerdings muss das Seminar innerhalb der vom SVA gesetzten Frist beendet sein, wird dies nicht erfüllt muss der Führerschein bis zur Nachreichung der Teilnahmebescheinigung abgegeben werden.

Damit es erst gar nicht soweit kommt, melden Sie sich bitte umgehend nach Aufforderung der Behörde in der Fahrschule an, um rechtzeitig an einem Seminar teilnehmen zu können.

Aufbauseminare müssen aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern bestehen. Melden Sie sich darum direkt an, bevor die vorgeschriebene Frist nicht mehr eingehalten werden kann.

Ein Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und
eine Fahrprobe von 30 Minuten Dauer innerhalb der Gruppe.
Eine theoretische oder praktische Prüfung findet aber nicht statt.




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