| Was sind
ASF-Kurse ? |
Aufbauseminar (ASF) nach
§2a StVG
Wer innerhalb seiner Probezeit durch bestimmte
Verkehrsverstöße auffällig wird, den verpflichtet das
Straßenverkehrsamt (SVA) zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach
§2a StVG. Allerdings muss das Seminar innerhalb der vom SVA gesetzten
Frist beendet sein, wird dies nicht erfüllt muss der Führerschein bis
zur Nachreichung der Teilnahmebescheinigung abgegeben werden.
Damit es
erst gar nicht soweit kommt, melden Sie sich bitte umgehend nach Aufforderung
der Behörde in der Fahrschule an, um rechtzeitig an einem Seminar
teilnehmen zu können.
Aufbauseminare müssen aus mindestens 6
und höchstens 12 Teilnehmern bestehen. Melden Sie sich darum direkt an,
bevor die vorgeschriebene Frist nicht mehr eingehalten werden kann.
Ein
Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Fahrprobe von 30
Minuten Dauer innerhalb der Gruppe. Eine theoretische oder praktische
Prüfung findet aber nicht statt.

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